In der Schweiz gilt der Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Wer Einnahmen hat, muss diese versteuern. Das gilt für den Lohn ebenso wie für Erträge aus Vermögen. Wenn du dich entscheidest, eine Einliegerwohnung vermieten zu lassen, generierst du Einkommen. Für das Steueramt bist du nicht mehr nur Bewohner, sondern auch Vermieter. Viele Eigentümer hoffen auf Schlupflöcher. Sie fragen sich, ob man unter gewissen Umständen, etwa bei Vermietung an Verwandte oder zu sehr günstigen Preisen, eine Einliegerwohnung vermieten kann, ohne dass der Staat die Hand aufhält. Die kurze Antwort ist ernüchternd: „Steuerfrei“ gibt es im Schweizer Mietrecht praktisch nicht. Dennoch ist das Vorhaben, eine Einliegerwohnung vermieten zu wollen, finanziell attraktiv. Denn wo Einnahmen sind, gibt es auch Abzüge. Wer clever kalkuliert, kann durch das Einliegerwohnung vermieten seine Steuerprogression steuern und gleichzeitig Vermögen aufbauen. Wir beleuchten die Mechanismen, die greifen, sobald du beginnst, deine Einliegerwohnung vermieten zu lassen.
Egal, welche Fragen du rund um Immobilien hast – Loft ist da, um sie dir übersichtlich, verständlich und zuverlässig zu beantworten.
Stelle Fragen zu einer ImmobilieDer wichtigste Fakt vorweg: Jeder Franken, den du einnimmst, wenn du eine Einliegerwohnung vermieten wirst, muss in der Steuererklärung als Einkommen deklariert werden. Es gibt in der Schweiz keinen pauschalen Freibetrag für Mieteinnahmen, wie man ihn vielleicht aus anderen Ländern kennt. Sobald Geld fliesst, schaut das Steueramt hin.
Wenn du planst, eine Einliegerwohnung vermieten zu wollen, ändert sich deine Besteuerungsbasis. Bisher hast du für das gesamte Haus den sogenannten Eigenmietwert als fiktives Einkommen versteuert. Wenn du nun beginnst, den separaten Teil als Einliegerwohnung vermieten zu lassen, wird der Eigenmietwert für diesen Teil gestrichen. An seine Stelle treten die tatsächlichen Mieteinnahmen.
Auch wenn du nicht steuerfrei eine Einliegerwohnung vermieten kannst, darfst du im Gegenzug die Kosten geltend machen. Das ist der Hebel zur Optimierung.
Wer sich entscheidet, eine Einliegerwohnung vermieten zu wollen, hat Aufwände. Geht der Kühlschrank in der Mietwohnung kaputt oder muss das Parkett geschliffen werden, sind diese Kosten voll abzugsfähig.
Die Schuldzinsen für das gesamte Haus bleiben abzugsfähig. Wenn du durch die Einnahmen, die du durch das Einliegerwohnung vermieten generierst, die Hypothek schneller amortisierst, sinken die Zinsen – und damit leider auch die Abzüge. Es ist ein Balanceakt.
Wenn du eine Einliegerwohnung vermieten willst und dafür eine Verwaltung beauftragst oder Inserate schaltest, sind diese Kosten in vielen Kantonen abzugsfähig. Auch hier hilft das Einliegerwohnung vermieten, die Steuerbasis zu drücken.
Viele Eigentümer wollen ihre Einliegerwohnung vermieten, und zwar an die eigenen Kinder oder Eltern. Die Idee: Man verlangt eine symbolische Miete, um Steuern zu sparen. Vorsicht!
Wenn du eine Einliegerwohnung vermieten willst und der Mietzins deutlich unter dem Eigenmietwert oder der Marktmiete liegt, wittert das Steueramt eine „Steuerumgehung“.
Wer an Verwandte eine Einliegerwohnung vermieten will, sollte eine Miete verlangen, die zumindest den Eigenmietwert deckt. So bist du auf der sicheren Seite.
Auch wenn du eine möblierte Einliegerwohnung vermieten willst, bleibt die Einnahme steuerpflichtig. Der Möblierungszuschlag erhöht dein Einkommen.
Allerdings kannst du bei einer möblierten Vermietung oft die Abnutzung des Mobiliars als Aufwand geltend machen. Das macht das Vorhaben, eine möblierte Einliegerwohnung vermieten zu wollen, buchhalterisch aufwendiger, kann aber steuerlich interessant sein, wenn hohe Anschaffungskosten für das Inventar bestehen.
Rechtlich und steuerlich ist es oft relevant, ob die Räume abgeschlossen sind.
Die Hoffnung, eine Einliegerwohnung vermieten zu können und den Ertrag „brutto für netto“ zu behalten, ist ein Mythos. In der Schweiz sind Mieteinnahmen immer steuerpflichtig. Wer plant, eine Einliegerwohnung vermieten zu wollen, muss mit einer Erhöhung des steuerbaren Einkommens rechnen, da die Mieteinnahmen meist den wegfallenden Eigenmietwert übersteigen.
Dennoch lohnt es sich. Die Liquidität durch die Miete hilft bei der Tragbarkeit der Hypothek. Zudem lassen sich durch geschicktes Timing von Unterhaltsarbeiten (effektiver Abzug) Steuerspitzen brechen. Wer erfolgreich eine Einliegerwohnung vermieten will, sollte dies nicht als Steuersparmodell, sondern als Investitionsmodell sehen. Eine saubere Buchhaltung und die Kenntnis über Abzugsmöglichkeiten sind essenziell, wenn du startest, deine Einliegerwohnung vermieten zu lassen.
Wenn du unsicher bist, wie sich die Einnahmen beim Einliegerwohnung vermieten auf deine Steuerprogression auswirken oder welche Miete als „angemessen“ gilt, um Probleme mit dem Steueramt zu vermeiden, bietet Loft neutrale Daten und Analysen, um deine Strategie abzusichern.
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